Dem Ziel der weitgehenden Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes nachkommend, definiert die EU-DSGVO neue Anforderungen und Maßstäbe des Datenschutzrechts.
Obwohl die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung schon Ende Mai 2018 in Kraft trat, haben viele Unternehmen noch nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen. Analysieren Sie möglichst schnell den aktuellen Stand Ihrer Datenschutz-Einstellungen und handeln Sie, falls es nötig ist. Unsere Experten sensibilisieren Sie und Ihr Team auf die neue Verordnung und helfen Ihnen, sie in Zukunft ausnahmslos einzuhalten. Denn die potentiellen Strafen sind empfindlich hoch angesetzt.
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