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Zentrum Bayern Familie und Soziales

Barrierefreiheit nach modernsten Standards

digital-reliability, test, nachhaltigkeit

Als Landesbehörde des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig für die sozialen Leistungen des Freistaats. Dazu gehören etwa die Umsetzung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeits- und Berufsleben sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Damit alle Bürger*innen Zugang zu den Informationen und Anträgen des ZBFS haben, ist eine barrierefreie Gestaltung der Website unerlässlich. Um das zu gewährleisten, hat T-Systems MMS ausgewählte Webseiten des ZBFS nach dem entwicklungsbegleitenden BIK BITV-Test Prüfverfahren, dessen Grundlage die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) ist, unter die Lupe genommen. Dabei wurden nicht einfach nur Probleme ermittelt, sondern dem ZBFS zugleich Lösungsempfehlungen an die Hand gegeben, wie es seine Webseiten barrierefrei gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gestalten kann.


Nutzen für unseren Kunden

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Aufzeigen von Lösungen, um bestehende Probleme zu beheben

Barrierefreier Zugang zu Webseiten des ZBFS für Menschen mit Beeinträchtigung

„Nach der detaillierten Prüfung des Webauftritts konnten wir dem ZBFS klare Lösungsempfehlungen geben, wie es seine Informationen auch für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich machen und damit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen kann.“

André Meixner, Leiter User Experience & Barrierefreiheit bei T-Systems MMS

 

 

Referenz im Überblick

Aufgabe

Erstellung eines Status Quo der ZBFS-Website im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang für alle Bürger*innen.

Lösung

Prüfung der Website nach dem entwicklungsbegleitenden BIK BITV-Test Prüfverfahren mit Aufschlüsselung der bisherigen Schwachstellen.

Ergebnis

Aufstellung aller gefundenen Probleme und konkrete Lösungsvorschläge, mit denen das ZBFS seine Website vollständig barrierefrei gestalten kann.

  • Anforderungen

    Den Weg zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0 ebnen

    Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf seinen Webseiten wichtige Angebote und Informationen zu all seinen Zuständigkeitsbereichen zur Verfügung, die für alle Bevölkerungsgruppen – insbesondere auch für Menschen mit Beeinträchtigung – vollumfänglich zugänglich sein sollen. Auch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0), die für öffentliche Institutionen seit September 2019 verpflichtend gilt, sieht das explizit vor. Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen barrierefrei zu gestalten, sollen die Webseiten des ZBFS zunächst auf Herz und Nieren geprüft werden.

  • Lösung

    Verlässliche Fehleranalyse durch bewährtes Prüfverfahren

    T-Systems MMS prüfte ausgewählte Seiten des ZBFS nach dem entwicklungsbegleitenden BIK BITV-Test Prüfverfahren. Mithilfe dieses Verfahrens wurden die Seiten teils automatisiert, teils manuell auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit für unterschiedliche Formen der Barrierefreiheit getestet. So konnten alle Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt, die gefundenen Fehler detailliert aufgeschlüsselt und dem ZBFS Lösungsvorschläge an die Hand gegeben werden.

  • Nutzen

    Barrierefreiheit nach modernsten Standards

    Durch die ausführliche Überprüfung der Webseiten konnte T-Systems MMS Fehler, die die Barrierefreiheit für verschiedene Nutzungsgruppen einschränkten, ausfindig machen und dem ZBFS konkrete Maßnahmen empfehlen, wie es die Probleme beheben kann. Somit kann das ZBFS die Vorgaben nach BITV 2.0 erfüllen und den Bürger*innen Bayerns, unabhängig von Beeinträchtigungen, all seine Informationen und Angebote zur Verfügung stellen.

Über das Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist eine Landesbehörde des Freistaates Bayern und für soziale Leistungen verantwortlich.
Es ist dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zugeordnet.




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