Datenschutzkonformer Umgang mit Testdaten in Software-Projekten
In diesem Whitepaper erfahren Sie, wie Sie unter den verschärften Bedingungen der neuen EU-DSGVO Ihre Softwareentwicklungsprojekte inkl. Qualitätssicherung datenschutzkonform realisieren können. Eine Checkliste hilft Ihnen zu klären, ob Sie beim Einsatz von Echtdaten zu Testzwecken die Datenschutzrichtlinien einhalten.
Personenbezogene Daten, für die Unternehmen treuhänderisch verantwortlich sind, dürfen deren produktive Systeme nicht verlassen. Darunter fallen all jene Systeme, die der Kunde nutzt oder die im Auftrag von Kunden genutzt werden. Damit stehen diese Daten auch für Testzwecke nicht mehr zur Verfügung. Die Praxis sieht jedoch oft anders aus: So setzen viele Unternehmen beim Testen der Software in der Test- und Integrationsphase rechtswidrig Echtdaten ein.
Die ab dem 25. Mai 2018 geltende, neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verschärft nun die datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Test von IT-Anwendungen erheblich. In Zukunft drohen empfindliche Strafen von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes, die unternehmenskritisch werden können. Datenschutz wird somit bei der Entwicklung und Implementierung von IT-Systemen und Datenbanken zu einem Kernthema.
Erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper rund um ”Datenschutzkonformes Testdatenmanagement”, wie Sie unter den verschärften Bedingungen der neuen EU-DSGVO Ihre Softwareentwicklungsprojekte inkl. Qualitätssicherung datenschutzkonform realisieren können – auch bei anspruchsvollen Big Data Projekten. Klären Sie mit der praktischen Checkliste, ob Sie beim Einsatz von Echtdaten zu Testzwecken die Datenschutzrichtlinien einhalten. Und gewinnen Sie wertvolle Expertenmeinungen und Praxisbeispiele zu den Herausforderungen und Lösungsoptionen im Datenschutz. So kann etwa die softwaregestützte Anonymisierung und Pseudonymisierung von Echtdaten für den datenschutzkonformen Einsatz von Echtdaten sorgen.
Whitepaper "Datenschutzkonformes Testdatenmanagement"
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